Direktive

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§1
    1. Das Mindesteintrittsalter in die Corp. The Trust beträgt 18 Jahre.
    2. Die Probezeit beträgt 30 Tage. Sie kann in Ausnahmen verlängert werden.
    3. Jedes Mitglied hat diese Direktive zu beachten und zu befolgen.
    4. Mitglieder, die gegen die Regeln verstoßen und/oder durch ihre Aktionen der Corp Schaden zufügen, werden verwarnt. Bei erneutem Verstoß erfolgt die Einstufung in einen Strafrang (Disturber). Sollte ein 3. Verstoß erfolgen, wird das Mitglied von der Corp. ausgeschlossen.
§2
    1. Piloten/Squads/Corps., mit denen wir uns nicht im Krieg befinden, dürfen nicht angegriffen oder zu einem Angriff provoziert werden. Die Ausnahme davon sind ggf. spezielle Aufträge.
    2. Wird ein The Trust Pilot angegriffen, hat er das Recht, sich zu verteidigen; es dürfen jedoch keine weiteren Kampfhandlungen gestartet werden. Die Corpleitung ist umgehend zu informieren und wird dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden.
    3. Piloten und Squads/Corps., die von der Corpleitung auf den Diplomatiestatus "War" oder "KOS" gesetzt wurden, dürfen angegriffen werden. Der Abschuss solcher Piloten ist sogar ausdrücklich erwünscht.
§3
  • Es werden grundsätzlich keine Beleidigungen gegen andere Piloten/Squads ausgesprochen, auch dann nicht, wenn diese sich beleidigend verhalten. Es werden keinerlei rassistische Äusserungen geduldet. Bei bewiesener Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluss.
§4
    1. Die Interessen der Corp sind in einem zumutbaren Rahmen den eigenen Spiel-Interessen überzuordnen. Dies wird mit dem Start des persistenten Universums genauer geregelt.
    2. Ausgenommen von §4 Absatz 1 sind Verpflichtungen im Real Life; das RL ist immer wichtiger als ein Spiel.
    3. Um Interessenkonflikte von vornherein auszuschließen, ist es als Mitglied von The Trust nicht gestattet, das Multi-Org-System zu benutzen und sich bei einer anderen Spieler geführten Org. einzuschreiben. Hiervon ausgenommen sind natürlich die NPC Orgs. die nötig sind, um im Bereich Bergbau, Kopfgeldjagd usw. seine Aufträge zu bekommen. Der Beitritt als Affiliate zu Orgs mit rein sozialem Charakter, die keine In-Game-Ziele/Missionen verlangen, wird auf Anfrage bei der Corpleitung im Einzelfall geklärt.
    4. Ein Verstoß gegen diese Regel wird einmalig angemahnt und führt bei weiterer Nichtbeachtung zum Ausschluß.
§5
    1. Jedes Mitglied hat sich mindestens einmal alle 2 Wochen in den Abteilungsforen und im Kalender zu Informieren.
      Auf Ankündigungen im "Offical Announcements Forum" ist, soweit erforderlich, zeitnah zu reagieren, d.h. entweder mindestens alle 3 Tage ist dieses Forum auf neue Beiträge zu prüfen oder es es ist zu abonnieren und die PM Benachrichtigung einzuschalten. (Link zur Anleitung)
    2. Bei Terminen mit Möglichkeit, sich im Kalender einzutragen, ist das Eintragen für den angesprochenen Personenkreis auch Pflicht. D.h. wenn z.B. der BD-Leader ein BD-Meeting einberuft, haben sich auch alle BD'ler im Kalender einzutragen.
    3. Abmeldungen sind im Forum "Abmeldungen" unter "Contact the Management" einzutragen. Einfach einen neuen Thread erstellen. Im Subject sollten nur die Zeit und der Name stehen, also <VON> - <BIS> <NAME>.
      Beispiel: 06.10.2014 - 15.10.2014 ChiefZ
    4. Ein Verstoß gegen diese Regeln resultiert in einer Verwarnung. 3 Verwarnungen führen zum Ausschluss aus der Firma.
§6
  • Potentielle Feinde von The Trust dürfen nur beliefert werden, wenn diese bereit sind, eine dauerhafte Vereinbarung mit uns abzuschliessen.
§7
  • Teamspeak ist Pflicht (in Gruppen ingame).
§8
  • Cheaten führt zum sofortigen Ausschluß.
    Falls der Verdacht besteht, dass ein Mitglied cheatet, wird dieses Mitglied bei CIG gemeldet und unter Beobachtung gestellt; sollte sich der Verdacht bestätigen, führt dies zum sofortigen Ausschluss.
    Nur das Ausloten, ob es Möglichkeiten zum Cheaten gibt, führt zum sofortigen Ausschluss.
    Wenn Exploits entdeckt und/oder diese ausgenutzt werden anstatt diese sofort zu melden, führt dies zum sofortigen Ausschluss und wird bei CIG gemeldet.


Diese Direktive kann jederzeit geändert oder ergänzt werden.
Stand 08.07.2014